Kritiker ziehen vor Gericht: Tausende Klagen setzen ÖRR unter Druck
An den Verwaltungsgerichten stapeln sich tausende Klagen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie stammen von organisierten Beitragsverweigerern, die den Sendern politische Einseitigkeit vorwerfen. Apollo News hat mit einigen von ihnen gesprochen.
Immer mehr Menschen wollen den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) nicht mehr zahlen und sind bereit, dafür auch den Klageweg zu beschreiten. Entsprechend ist an Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland eine regelrechte Klagewelle zu beobachten. Als zentraler Treiber kann dabei die ÖRR-kritische Plattform Beitragsstopper gelten. Sie wirbt damit, kostenpflichtig „alle juristischen Schreiben und klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen“ bereitzustellen, um „dem Zwangsbeitrag organisiert entgegen“ zu treten.
Kunden erhalten auf diesem Weg einen über 200 Seiten langen Schriftsatz, mit dem sie zunächst Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid der Rundfunkanstalten einlegen und nach dessen Zurückweisung Klage erheben können. Nach Angaben von Markus Bönig, dem Betreiber der Plattform, sollen auf diese Weise bereits rund 10.000 Verfahren an deutschen Gerichten anhängig geworden sein.
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Allein beim Bayerischen Rundfunk (BR) sind bis dato rund 1.680 derartige Klagen eingereicht worden, wie der Sender auf Nachfrage gegenüber Apollo News mitteilt. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) bestätigt, dass sich die Klageeingänge dort in einer vergleichbaren Größenordnung bewegten. Um die Vielzahl der Verfahren bewältigen zu können, werden sie von den Gerichten nach Möglichkeit gebündelt. Das ist in Verwaltungssachen zulässig, wenn die Verfahren inhaltlich übereinstimmen. Nicht ruhend gestellte Verfahren wurden bislang allesamt abgewiesen. Die Gerichtskosten in Höhe von 114 Euro wurden den Klägern auferlegt.
Bereits im Jahr 2022 entwickelte das ÖRR-kritische Aktionsbündnis Leuchtturm ARD gemeinsam mit dem inzwischen verstorbenen Rechtsanwalt Friedemann Willemer den Plan, die Beitragspflicht mit Verweis auf die unzureichende Programmqualität des ÖRR – insbesondere aufgrund fehlender Vielfalt und Ausgewogenheit – juristisch anzufechten. Auf dieser Grundlage sind laut Jimmy Gerum, Gründer von Leuchtturm ARD, allein von 2022 bis 2024 bereits ca. 300 Prozesse geführt worden.
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Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Pilotverfahren einer anonymen Klägerin aus Bayern, das Friedemann Willemer als Verfahrensbevollmächtigter betreute und in enger Abstimmung mit Leuchtturm ARD im August 2022 initiiert wurde. Gerum zufolge hat er die Klägerin persönlich dazu bewegt, den Prozess durch alle Instanzen zu bestreiten und ihr dabei Unterstützung zugesichert.
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Am 15. Oktober dieses Jahres wurde schließlich über die Revision entschieden und das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Das Gericht stellte klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht bloß ein Testbild senden dürfe, sondern an qualitative Mindeststandards gebunden sei – und dass gegen deren Nichteinhaltung grundsätzlich der Rechtsweg offensteht. Das Verfahren wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dort hat die Klägerin nun die Möglichkeit, darzulegen und zu belegen, dass der ÖRR die qualitativen Standards seines Programmauftrags nicht einhält.
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Die Initiatoren des Pilotverfahrens sind heute im ÖRR-kritischen Bund der Rundfunkbeitragszahler organisiert. Neben Leuchtturm-Gründer Jimmy Gerum gehören dem Zusammenschluss auch Harald von Herget, der nach dem Tod von Friedemann Willemer im Oktober 2024 die Prozessvertretung übernahm, sowie Beitragsstopper-Gründer Markus Bönig an, der das Pilotverfahren zumindest in der Revision finanziell unterstützte. Zu den Erstunterzeichnern des Gründungsmanifests zählen zudem namhafte Personen wie Roland Tichy, Hans-Georg Maaßen und das AfD-Gründungsmitglied Konrad Adam.
Die politischen Ansichten der Beteiligten sind dabei keineswegs einheitlich. Ein Teil verfolgt das Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich abzuschaffen und ihm ein stärker privatwirtschaftlich geprägtes Mediensystem entgegenzusetzen. Andere hingegen wollen den ÖRR reformieren und ihn nach ihrem Verständnis „demokratischer“ gestalten. Gerum wiederum kritisiert vor allem, dass aus seiner Sicht in der derzeitigen Berichterstattung zu militärischen Konflikten zu wenig Friedensperspektiven vorkämen und stattdessen ein zu starker Fokus auf „Kriegstüchtigkeit“ liege.
Seit dem Urteil vom 15. Oktober 2025 ist der Andrang auf Seiten der ÖRR-kritischen Interessenvertreter besonders groß. Harald von Herget und der zum Anwaltsteam gehörende Carlos A. Gebauer bestätigen auf Nachfrage gegenüber Apollo News, dass sie seitdem in erheblich größerem Umfang anwaltliche Anfragen erhalten. „Wir werden seitdem von derartigen Anfragen förmlich überrannt“, sagt Gebauer. Es spricht daher vieles dafür, dass die Klagewelle an den Verwaltungsgerichten nach der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal deutlich an Intensität gewonnen hat. Belastbare Zahlen liegen hierzu bislang jedoch nicht vor.
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Trotz des für Kritiker des ÖRR positiven Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts gibt es auch ernüchternde Aspekte. Der organisatorische und finanzielle Aufwand, der für einen Kläger entsteht, der die mangelnde Qualität des ÖRR belegen will, ist enorm. Das Gericht hat klargestellt, dass der Kläger darlegen und nachweisen muss, dass das Gesamtprogramm des ÖRR über einen „längeren Zeitraum“ – konkret zwei Jahre – hinweg erheblich defizitär gewesen sein muss.
Daher wäre in jedem Verfahren ein umfangreiches Gutachten nötig, das das ÖRR-Programm über zwei Jahre hinweg vollständig erfasst, auswertet und dabei erhebliche Verstöße gegen qualitative Mindeststandards belegt. Für eine Einzelperson ist das faktisch kaum zu leisten. Das Portal Telepolis spricht in diesem Zusammenhang treffend von einem „praktischen Nadelöhr“. Bönig schätzt die Kosten eines solchen Gutachtens auf rund eine Million Euro.
Naheliegend wäre daher die Erstellung eines großen, gemeinschaftlich finanzierten Gutachtens, das anschließend in mehreren Verfahren genutzt werden könnte. Beitragsstopper wirbt bereits unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um Spenden. Von Herget hält ein solches Vorhaben zwar für äußerst anspruchsvoll, aber für grundsätzlich denkbar.
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Erschwerend kommt hinzu, dass die für ein Gutachten maßgeblichen Zeiträume von Fall zu Fall variieren. Die Programmanalyse muss jeweils die letzten zwei Jahre vor Klageerhebung abdecken. Da die Kläger zu unterschiedlichen Zeitpunkten klagen, fallen die erforderlichen Gutachten entsprechend individuell aus. Eine mögliche Lösung wäre, im Rahmen eines gemeinschaftlich finanzierten Gutachtens einen deutlich längeren Gesamtzeitraum zu untersuchen.
Nach Auffassung von Harald von Herget wird es mehrere Pilotverfahren für die unterschiedlichen Betrachtungszeiträume geben. Diese könnten von einem gemeinschaftlich erarbeiteten Gutachten profitieren, das auch anderen Klägern zugutekäme, weil sich die Kosten dadurch auf viele Schultern verteilen ließen.
Bönig erklärt, dass die bestehenden Beitragsstopper-Verfahren im Rahmen von Klageerweiterungen um Beitragsbescheide aus einem bestimmten, klar definierten Zeitraum ergänzt werden sollen, der in allen Verfahren identisch ist. Dadurch ließe sich der maßgebliche Referenzzeitraum vereinheitlichen und der für das jeweilige Gutachten relevante Untersuchungszeitraum in den Verfahren synchronisieren. Das würde es erleichtern, der Gutachtenanforderung nachzukommen, weil sich ein gemeinsames Gesamtgutachten auf denselben Zeitraum beziehen könnte.
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Ein weiterer problematischer Aspekt ist, dass selbst ein Erfolg vor Gericht keine dauerhafte Befreiung von der Beitragspflicht bewirken würde. Die Entscheidung wirkt vielmehr nur rückwirkend bezogen auf die bereits festgesetzten Zeiträume. Selbst wenn ein Gericht also feststellt, dass das Programm in den zwei Jahren vor Einreichung der Klage so defizitär gewesen sei, dass der Beitrag dafür nicht geschuldet ist, müsste der Kläger für die nachfolgenden Zeiträume erneut klagen.
Einige laufende Verfahren leiden zudem darunter, dass Richter nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts den Klägern nicht die nötige Zeit einräumen, um auf ein gemeinschaftlich erstelltes Gutachten zurückgreifen zu können. Stattdessen wird eine zeitnahe Vorlage eines Gutachtens verlangt, was die Kläger wiederum organisatorisch und finanziell überfordert.
Carlos A. Gebauer sieht zudem herausfordernde inhaltliche Hürden für eine erfolgreiche Klage. Es reiche seiner Einschätzung nach nicht aus, einzelne problematische Sendungen herauszugreifen. „Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass für die Feststellung einer Rechtswidrigkeit von Rundfunkleistungen nicht einzelne Sendungen maßgeblich sind, sondern das Gesamtprogramm als solches“, kritisiert er gegenüber Apollo News.
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es dazu: „Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht ist (…) noch nicht in Frage gestellt, wenn das öffentlich-rechtliche Programmangebot nur vereinzelt oder punktuell in ein Missverhältnis zu den verfassungsrechtlichen Zielvorgaben gerät. Vielmehr ist erforderlich, dass das Ziel eines vielfältigen und ausgewogenen Programmangebots evident und regelmäßig verfehlt wird.“
Gerum hingegen blickt insgesamt eher positiv auf das bislang Erreichte. Er hat den Eindruck, dass die bisherigen Erfolge bereits spürbaren Druck auf den ÖRR ausüben. Das habe sich für ihn seitdem in Gesprächen mit NDR-Vertretern deutlich gezeigt: „Allein, dass die Ausgewogenheit der Berichterstattung nun Gegenstand von Gerichtsverfahren sein kann, hat einiges in Bewegung gesetzt. Das spürt man. Die sind jetzt vorsichtiger“, gibt er gegenüber Apollo News an.
Das weitere gerichtliche Vorgehen könnte die Verwaltungsgerichte zudem dazu veranlassen, sich – unter Rückgriff auf wissenschaftliche Maßstäbe – vertieft sowohl mit der Prozessqualität als auch mit der Ergebnisqualität der Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt zu befassen. Dabei könnten sie Kriterien entwickeln, an denen sich der ÖRR künftig messen lassen müsste.
„Damit müsste der ÖRR Qualitätsaufzeichnungen vorlegen und damit nachweisen, dass sein Qualitätsmanagementsystem sach- und fachgerecht angewendet wurde. Für die Vergangenheit fehlt es daran nach gegenwärtigem Stand. Für die Zukunft wäre das ein großer Schritt“, sagt von Herget.
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Pilotverfahrens zeigt sich jedenfalls, dass die Klagen spürbar etwas in Bewegung gesetzt haben. Ohne die Vielzahl der Verfahren und die damit verbundene Belastung der Gerichte wäre es vermutlich nicht zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Form gekommen. Welche langfristigen Folgen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Klagen bringen nur in einem Rechtsstaat etwas! 😉
Genau das ist der Punkt. Das BVerwG hat die Hürden ganz bewusst so hoch gesetzt, dass sie eigentlich gar nicht erfüllt werden können,
Da das Verfahren zunächst vor dem bay. Verwaltungsgerichtshof zu führen ist, der ursprünglich ja den Rechtsschutz sogar total verweigern wollte, ist auch diesbezüglich keinesfalls mit einer wie auch immer gearteten „Hilfestellung“ zugunsten der Kläger zu rechnen, ganz im Gegenteil.
Fazit; Es müssten noch viel mehr Beitragszahler die Zahlung verweigern, um so schlicht und einfach den ÖRR auszutrocknen und lahmzulegen. Ohne Moos ist bekanntlich nix los.
Daran fehlt es leider, weshalb die Erfolgsaussichten der Verfahren als eher „bescheiden“ zu bewerten sind.
Korrekt. Gerade gegugelt: 2024 kostete das Einziehen der Rundfunkgebühren 191 Mio. Euro (IT, Personal, Verwaltung), also ca. 2% Gesamteinnahmen. Wenn mehr Bürger (wie vermutlich Sie und ganz sicher ich) die Zahlung verweigern bis Androhung Pfändung, könnte man das GEZ-System zwar nicht lahmlegen, aber an seine Grenzen bringen. Also nur Mut!
Man kann auch Verwaltungsaufwand bei der GEZ erzeugen, indem man von seinem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO Gebrauch macht. Einmal jährlich ist dies für den Antragsteller kostenlos möglich. Musterschreiben gibt es im Internet. Man braucht kein Einschreiben, mir hat die GEZ in den vergangenen beiden Jahren auf einen gewöhnlichem Brief hin geantwortet. Also los!
Diese Richter werden sich wundern, was möglich ist, wenn man die KI bemüht, und sie werden dann um eine Menge Arbeit nicht herumkommen.
Diese Richter in deisem Unrechtsstaat sagen dann einfach KI lassen wir nicht zu!
Diese Justiz ist wied er OeRR nicht mehr Reformierbar. Das Personal muss zu 100% ausgetauscht werden und das System geaendert. Wichtig dabei weniger auf Studierte zurueckzugreifen!
Ein Rechtsstaat der aus Richtern besteht die die selbe
Schlagseite haben wie der ÖRR soll ein Urteil
“ Im Namen des Volkes sprechen “
Finde den Fehler !
@Zahle seit der Plandemie nix mehr: „…. lasst uns 10 werden“ Es ist zu befürchten, dass die treuen Zahler ihrer eigenen Verblödung in etwa die der rotgrünen Wählerschaft entsprechen. Da scheint es wenig Reserven zu geben. Aber auch die aktuelle Zahl der Verweigerer bringt das System in Not, es wird garantiert bereits heute mit Steuergeld über Wasser gehalten. Wir werden es nie erfahren.
Ich denke, dass es auch egal ist, was man in dem Fall einklagen will. Hier wird offiziell dokumentiert, dass die Menschen, mit dem was gerade im ÖRR stattfindet sich wehren wollen. Das hat sicherlich auch einen Effekt. Gerade im Hinblick auf das ausstehende Urteil über den Zwangsbeitrag.
Nein. Man muss es immer wieder versuchen: Wer kämpft k a n n verlieren, wer nicht kämpft h a r schon verloren. Ach werde mich diesen Klagen anschließen.
Ich frage mich, ob die Richter wirklich unabhängig und juristisch tätig sind. Mittlerweile vertraue ich unserer Jurisprudenz nicht mehr.
Alle Gesetze wurden 2020 zugunsten des ÖRR verändert oder entfernt. Mann will und wollte nur eines, das totale Abkassieren. Die Umstellung auf Digitale Medien hätte unsummen einsparen müssen, aber der Verdienst ist hier wichtiger! Es gibt kaum noch Rechtsgrundlagen, obwohl ich noch nie von einer Rundfunkanstalt Post bekommen habe!
Die Bratwurstzeit hat bei mir das Fass überlaufen lassen, was ARD/ZDF/DRadio da an Hass und Hetze losgelassen hat war menschenverachtent und unwürdig.
Deshalb nicht jammern, stellt die Daueraufträge ein, wir sind schon um die 4 Millionen lasst uns 10 werden, entziehen wir ihnen unser Geld.
Meine Worte.
Man hat in der Vegangenheit nicht nur unausgewogen berichtet, sondern auch gelogen, dass sich die Balken biegen. Der ÖRR hat seine Berechtigung längst verspielt und ist unreformierbar.
Alles noch viel zu wenig Wiederstand gegen den ÖRR ! Aber ein guter und richtiger Weg .
Denke . Der ÖRR ist eine durchweg Korrumpierter rein Linksradikaler Propagandasender geworden . Diese Mafia ähnliche Vereinigung stellt die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat und die Freiheitliche Demokratie in Deutschland da .
Denke mal den ÖRR Juristisch zu bekämpfen sollte mittlerweile erste Bürgerpflicht eines Jeden Demokraten in Deutschland sein .
Alles richtig beschrieben. Gibt es eine Sammelklage, der man sich anschließen kann? Um eine zu starten fehlt leider als Rentner das nötige Kapital.
Es gibt im deutschen Recht keine Sammelklagen, auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält.
@Murx von Murxel: Gehen Sie mal auf die Webseite von“Beitragsstopper“
Es gibt eine Muster-Feststellungsprüfung. Und das führt quasi zu einer Sammelklagen-Situation, soweit ich mich erinnere. Oder ging das nie durch den Bundesrat?
Alles nur noch irre in dieser Bananenrepublik.
@Zausenke: Da muß ich Ihnen leider widersprechen: Ja, in Deutschland gibt es die Möglichkeit zur Sammelklage, insbesondere durch die seit 2023 eingeführte
Abhilfeklage (auch Verbandsklage genannt), die es Verbraucherverbänden ermöglicht, kollektive Ansprüche wie Schadensersatz direkt für Betroffene durchzusetzen, ohne dass diese selbst vor Gericht müssen; auch die ältere Musterfeststellungsklage existiert noch, bei der sich Verbraucher für eine Feststellung eintragen können, aber für die eigentliche Schadensersatzforderung noch selbst klagen müssen.
Das stimmt. Wir mussten vor kurzem noch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und der fragte uns, ob wir noch mehr Leute mit dem gleichen Problem kennen. Dann könnte man eine Sammelklage anstreben. Hätte er nicht gefragt wenn es das nicht mehr gäbe.
Und ich bin aktuell an einer Sammelklage vom Verbraucherschutz gegen Amazon beteiligt.
@Aus die Maus … viel schlimmer, der ÖRR ist illegal. Tendenziöse, propagandistische Indoktrinierung, die bei der Musik weitergeht. Es wird praktisch keine Musik aus D-EU gespielt, sondern min 97% englisches Gejammere . . .
Ich habe bei mir zu Hause alles auf „Internetradio“ umgestellt. Da gibt es von der Oper über Blasmusik bis hin zu deutschen Schlage für Jeden genug zu hören. Ist tausendmal besser als DVBT.
@Kresse … klar geht das, aber wenn man schon zwangsgemolken wird, dann MUSS in Deutschland mind . 50% deutsche Musik gespielt werden 40 % EU Länder und 10% Rest der Welt, sonst ist das ein Verstoß gegen die Aufgabe des ÖRR . . .
Naja, bisserl deutsche Mucke gibt’s schon noch auf WDR, NDR.
Trotzdem hör ich meist BFBS, um das deutsche Gelaber in Nachrichten u. Verkehrsfunk nicht hören zu müssen.
Mit einem gut vorbereiteten KI-basierten Tracking mit automatisierter Analyse des gesamten ÖRR-Programmangebots, bis hin zu den Spartensendern in TV und Radio, sollte die gerichtliche Anforderung, eventuelle Qualitäts- und Ausgewogenheitsprobleme sichtbar zu machen, problemlos und zeitnah realisierbar sein.
… sind die nicht verpflichtet die Programminhalte über 10 Jahre zu speichern, wie die Aufbewahrungspflicht bei Unternehmen? Das wäre der nächste Skandal.
„Als zentraler Treiber kann dabei die ÖRR-kritische Plattform Beitragsstopper gelten. Sie wirbt damit, kostenpflichtig „alle juristischen Schreiben und klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen“ bereitzustellen, um „dem Zwangsbeitrag organisiert entgegen“ zu treten.
Kunden erhalten auf diesem Weg einen über 200 Seiten langen Schriftsatz, mit dem sie zunächst Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid der Rundfunkanstalten einlegen und nach dessen Zurückweisung Klage erheben können.“
Man stelle sich vor, es klagten nicht nur 10.000, wenn noch eine Null angehängt wäre, oder zwei…
Es sind inzwischen über eine Million, eher zwei, die die Beiträge nicht mehr oder sehr verspätet zahlen, damit erhöht sich der Aufwand den die Zwangsbeitragler haben, um an ihr Geld zu kommen, immens. Verweigerung ist auch ein Mittel denen das Wasser abzugraben.
Es sind bereits über 10 Millionen die keine Beiträge zahlen,Bürgergeldempfänger, „Unsere Gäste“, Rentner mit Grundsicherung,Verweigerer usw.
Die zählen nicht.
Das Problem ist, dass quasi alle Beitragzahler kein SEPA-Mandat unterschrieben haben, d.h. der Beitrag wurde und wird zwangsvereinnahmt.
Wie kommen Sie denn darauf? Lastschriftgenehmigung entziehen und Schluss ist. Seitdem schreiben die mich regelmäßig an und ich reagiere regelmäßig nicht.
Nein, das passiert nicht! Es kommt irgendwann ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher.
Laut Florian Mueller von der Krautzone dauert es immer laenger bis er den Brief vom Gerichtsvollzieher erhaelt.
Bei mir war es nach ueber einem Jahr bis sich der Gerichtsvollzieher meldete.
Haben Sie sich ihren Post wirklich nochmal durchgelesen?
kein Sepa-Mandat erteilt = illegaler Zugriff auf ihre Konten.
denn ohne Gerichtsbeschluß = sonst würde ein Gerichtsvollzieher klingeln.
Reaktion = Anzeige gegen den „Zwangseinziehenden- denn das wäre illegal Zugriff auf ihre Konten. Bis zum EUGH gehen. Wette Sie bekommen Recht
Mache es schon seit Jahren anders:
-überweise monatlich- Kosten wegen Kontrolle sind mir egal , werden eh vom „unserer Demokratie“ regelmäßig belogen u. beschissen.
-irre mich dabei öfter um Beträge hinter dem Komma 😉
-nach Anschreiben (ist noch keine Mahnung 😉 ) reagieren und Fehlbetrag nachreichen
-ist kostenlose Hilfe für Gedächtnistraining beim ÖRR 😀
Ich habe vor kurzem gelesen das es 4 Millionen Verweigerer gibt.
@Gina F.: Neben der Zahlungsverweigerung sind zwei weitere Schritte jeden Verweigerer zu empfehlen: 1. Von seiner zuständigen Sendeanstalt eine Aufstellung sämtlicher, die eigene Person betreffenden Datenweitergaben an Dritte entsprechend DSVGO anfordern. Macht für die ordentlich Arbeit und man erhält gleichzeitig eine Bestätigung über die Weitergabe seiner Daten an den sogenannten Beitragsservice, was unrechtmäßig ist. 2. Anhand dieser Bestätigung eine sofortige Unterlassungserklärung von seiner Sendeanstalt für die weitere illegale Datenweitergabe an den Beitragsservice fordern. Musterschreiben dazu bietet der Beitragsstopper.
Nicht jammen, spenden bei beitragsstopper.de!
Erik Z…..danke für den Link 🙂
Mann muss sich auhcmal klar machen das eigentlich nur der „Grundbedarf“ gedeckt werden soll..früher war das paar Stunden TV am Tag.
Ganz einfach privatisieren! Wenn der Kunde entscheidet wem er sein Geld gibt, dann führt das automatisch zu einer Qualitätssteigerung und Lügner werden ausgesondert.
Eine Inhaltsanalyse der Nachrichtensendungen Tagesschau und Heute zeigt Defizite in der Ausgewogenheit. Welche Partei wird wohl bevorzugt positiv dargestellt, welche negativ?
Die Antworten erläutert Roland Schatz, Gründer des Instituts Media Tenor.
Es lohnt sich das Video bei yt von Prof. Dr. Christian Rieck anzuschauen
oder die Seite von media-tenor.ch aufzurufen
Vielleicht sollte man das Gutachten anhand von Wetterkarten seit 1990 aufbauen – und damit punkten, dass inzwischen eine Temperaturangabe von 25° – vormals noch auf einen schönen Sommertag hindeutend, nun zu tiefroter Höllenhitze umgedeutet ist.
Alleine das!
In Abwandlung von der Jens Spahn Aussage wir werden uns viel verzeihen müssen. Wir werden uns viel zu verleihen (Orden) haben.
M.G.
Nun – das ist doch völlig logisch. Wenn man klagt, weil der ÖRR im Rahmen seiner staatsvertraglichen Pflichten nicht liefert, erhält man im unwahrscheinlichen Erfolgsfall bestenfalls seine eigene im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistung erstattet, und auch das wahrscheinlich noch nicht mal vollständig.
Das Zwangsgebührensystem kriegt man so nicht weg. Und da dieses System ja nach Ansicht unserer Justiz vollkommen rechtmäßig ist, nutzt da auch der Rechtsweg nichts.
Ergo bleibt nur der politische Weg. Und das heißt: Keine Stimme mehr den Parteien, die dieses System beschlossen haben und von ihm profitieren. Es gibt nur eine Partei, die den Rundfunk-Staatsverträgen den Kampf angesagt hat.
sehr viele stolpersteine für die klagenden. ich bin nicht grundsätzlich gegen den örr aber es muss sich etwas ändern. so finde ich, dass
1/ grundsätzlich der anteil an mitbestimmenden regierungsmitgliedern in den räten des örr reduziert und durch neutrale vertreter der gesellschaft (parteilos) – quasi die stimme des volkes – ersetzt werden sollte.
2/ diese dämliche einseitige beeinflussung (sei es in politischer oder gesellschaftlicher hinsicht), denen man in allen natürlich auch staatlich finanzierten filmen zur zeit begegnet – von den erdrückend vielen blöden unterhaltungssendungen und natürlich wieder einseitigen viel zu vielen diskussionrunden mal ganz abgesehen – keinen platz in den tv programmen mehr haben sollten. —-
3/ eine volksbefragung zu diesem thema die verantworltichen zu einer erleuchtung verhelfen würde ? das spart eventuell viele klagen. vorausgesetzt es wird dann auch gemäß der erzielten ergebnisse gehandelt und das komplette konzept neu überdacht.—
Träum weiter.
Wäre es nicht möglich über KI eine entsprechende Analyse zu fahren? Z.B. hinsichtlich der Ausgewogenheit der Parteizugehörigkeit eingeladener Talkshow-Gäste, Sendungen pro und contra Atomausstieg, oder einfach mal die Ausgewogenheit hinsichtlich der Themengebiete bei den ÖR Sendern für Jugendliche anschauen lassen…
Alleine schon, dass die zunehmende islamische Gemeinde im örr gar nicht bedient wird sollte ausreichen, nicht mehr zu bezahlen. Oder habe ich da was verpasst?
Nachrichten, Talkshows und politische Formate wie Monitor, Panorama usw…wird nicht mehr geschaut, Ab und zu ein guter Film, das wars.
Und der Münsterer Tatort wird zur Klamotte, der Frankhurter T zur Herausforderung…vergessen wirs.
Ich kenne einen Sozialhilfefall. Der Mensch hat tatsächlich per Dauerauftrag einen „Demokratie-Beitrag“ geleistet und es wurde ihm stetig zurück überwiesen.
Vielleicht hätte ich ihm nicht dazu raten sollen, dieses einzustellen.
Ich verstehe das nicht…überhaupt nicht ! Das Fernsehen BRAUCHT Zuschauer. Nachdem sich eh alle immer – zurecht ! – beklagen wie schlecht das Programm ist, lasst die Kiste doch einfach aus ! Dann kann man sich auch über nichts aufregen und alles läuft ins Leere. Ja, bezahlen…das ist eine andere Sache, aber gucken muss man das nicht ! Und ICH tu es auch nicht seit den letzten…fast 15 Jahren ! Ein spannendes Experiment *was mache ich mit meiner Zeit* für einen Ex-TV-Junkie !
Das Portal „Beitragsstopper“ sehe ich eher als Geschäftsmodell. Wenn es den Machern um die Sache ginge, würden sie die Schriftsätze nicht dauernd verkaufen, sondern kostenlos zur Verfügung stellen. Das Prozessrisiko und die Prozesskosten haben die Kläger ja ohnehin zusätzlich selber zu tragen.
Was soll das Gemecker über die GEZ!
Für die Müllabfuhr müssen wir ja auch zahlen. Nur mit dem Unterschied, dass die den Müll abholen und nicht bringen ;-))
Da zahlen wir für das was geleistet wird und nicht für das was die GEZ sich leistet.
Frohe Weihnachten an alle User und die Apollo-Journalisten.
Das heißt im Endeffekt wir brauchen eine politische Entscheidung und die gibt es nur mit der Opposition…. Das wird das große Thema werden in den Landtagswahlkämpfen denn ich habe vorhin bei nius gelesen das ARD und ZDF nichts von vornherein von der Opposition berichten aus dem Bundestag… Dadurch werden wir sie drankriegen…. Das ist nämlich unausgewogen…. Je mehr sie sich dagegen wehren zu berichten um so stärker wird die Opposition…. Es können sich immer weniger Menschen die immer teurer werdende Zwangsgebühr schlicht nicht mehr leisten.
Was macht eigentlich herr Reichelt?
Er hat auf youtube mal angekündigt nicht mehr zu zahlen, ist schon eine Weile her!
Er muss sich diesen Schund beruflich antun und deshalb zähneknirschend bezahlen.
Nicht nur gegen den ÖRR klagen (was im Prinzip gut und wichtig ist) … auch der Politik klarmachen was und wer gewählt wird wenn nicht …………….
2 Punkte sehe ich hier!
Wenn man eine normale Auskunft haben möchte, muss man komischerweise seine „Nummer“ angeben, was soll das? Name und Adresse ist meiner Meinung ausreichend!
Zusätzlich wurde eine Datenschutzrichtlinie nicht angezeigt, aber ohne deren Bestätigung kann man den Vorhang auch nicht starten, hier arbeitet der ÖRR mit fragwürdigen Methoden….
Hoffe der Rundfunkstaatsvertrag wird bald gekündigt, dann kommt wenigstens auf höherer Ebene etwas Bewegung in den Fall.
Über ein Problem wird nicht gesprochen, wenn es um das Thema Ausgewogenheit geht: die ÖRR Journalistenstuben sind eindeutig links besetzt – der „Marsch durch die Institutionen“ ist voll aufgegangen. Wie will man von diesen Leuten Ausgewogenheit bekommen?
ÖRR Journalistenstuben sind eindeutig links besetzt ?
Ich bezweifele mal ernsthaft das Typen wie Böhmermann Hayali Bosetti usw überhaupt linke sind !
Dafür sind sie viel zu gierig bei Abgreifen von GEZ Gebühren und zu Untalentiert und Intelligent fürs Private Fernsehen .
Es sind reine Opportunisten deren Loyalität dem System was sie ernährt gilt und nicht irgendeiner Idiologischen Doktrin !
Bin mir sicher dass die auch unter einer AFD Regierung gute Dienste dem System leisten würden wenn der Preis stimmt !
Der Punkt mit dem Opportunismus stimmt, ich halte jedoch die Zuweisung links = nicht gierig, talentiert und intelligent für falsch.
Trugschluss! Genau DIESE Kombination, gierig UND ignorant (sowie meiner Erfahrung nach auch noch inhuman, opportunistisch und intolerant) kennzeichnet doch GERADE die Gruppe der Orwell’schen Säugetiere am Trog.
Dafür sind sie viel zu gierig beim Abgreifen von GEZ Gebühren und zu Untalentiert und Intelligent fürs Private Fernsehen .
Solche Typen, wie Halali, Slomka, Maischberger etc. sollten bei einem ausgewogen Sender keine Chance kriegen!
die Studie zur Informationsqualität ÖRR über 2 Jahre
http://de.mediatenor.com/de/bibliothek/berichte/1255/bericht-zur-lage-der-informationsqualitaet-in-deutschland
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Gespräch über die Studie
https://www.youtube.com/watch?v=0fInTjgqZjc
Womit die Kläger ja nicht unrecht haben – hier ein Beweis:
https://www.nius.de/medien/news/nicht-mal-2-prozent-talkshow-praesenz-ard-und-zdf-schalten-afd-konsequent-stumm
https://www.youtube.com/shorts/1TVJE6bdAqU
Hier ist alles gesagt.